Versicherungsbestätigung - eVB Nummer
Versicherungsbestätigung
Elektronische Datenübermittlung zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern - Elektronische Versicherungsbestätigung
Zum 1. März 2008 wird der gem. § 23 Abs. 3 FZV vorgesehene Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt.
Die Elektronisierung der Datenübermittlungen zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern wird auf Seiten der Autoversicherer durch die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) organisiert, die von den Autoversicherern mit dem Betrieb der in § 23 FZV genannten Gemeinschaftseinrichtung betraut wurde. Gegenüber den Zulassungsbehörden fungiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als zentrale Kopf- und Verteilstelle für die Kommunikation mit der GDV DL.
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird —mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen— für alle Arten von Kennzeichen verwendet. Für Ausfuhrkennzeichen wird zunächst das bisherige Formular weiterverwendet.
KFZ TarifrechnerVergleichen Sie kostenlos im KFZ Tarifrechner Ihre Versicherung und fordern Sie direkt Ihre eVB Nummer Online. |



