Versicherungsbestätigung - eVB Nummer

Versicherungsbestätigung

Elektronische Datenübermittlung zwischen

Zulassungsbehörden und Versicherern - Elektronische Versicherungsbestätigung


Zum 1. März 2008 wird der gem. § 23 Abs. 3 FZV

vorgesehene Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt.

Die Elektronisierung der Datenübermittlungen zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern wird auf Seiten der Autoversicherer durch die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) organisiert, die von den Autoversicherern mit dem Betrieb der in § 23 FZV genannten Gemeinschaftseinrichtung betraut wurde. Gegenüber den Zulassungsbehörden fungiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als zentrale Kopf- und Verteilstelle für die Kommunikation mit der GDV DL.
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird —mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen— für alle Arten von Kennzeichen verwendet. Für Ausfuhrkennzeichen wird zunächst das bisherige Formular weiterverwendet.


 

 

 

 

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